Mit einer Beteiligung an der Breitbandnetz GmbH & Co. KG investieren Sie in die Errichtung, den Betrieb und die Wartung eines modernen und leistungsfähigen Glasfasernetzes in Deutschland. Als Gesellschafter haben Sie die Möglichkeit am prognostizierten Wachstum dieses Sektors im Telekommunikationsmarkt teilzuhaben.
Risikohinweis nach § 12 VermAnlG:
Der Erwerb dieser Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Wichtiger Hinweis: Der Fortführungsverkaufsprospekt vom 29.01.2018, ergänzt um den Nachtrag Nr. 1 vom 28.11.2018 und den Nachtrag Nr. 2 vom 28.01.2019 gemäß § 8a VermAnlG betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen und partiarischen Nachrangdarlehen der Breitbandnetz GmbH & Co. KG ist nicht mehr gültig. Am 15.05.2019 hat die Gesellschafterversammlung der Breitbandnetz GmbH & Co. KG beschlossen, das öffentliche Angebot zu beenden. Die vollständige Tilgung der Vermögensanlage ist noch nicht erfolgt.
Veröffentlichungen gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG
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Änderung der Gewinn- und Verlustbeteiligung
Datum der Veröffentlichung: 05.07.2021
Emittentin: Breitbandnetz GmbH & Co. KG, Husumer Straße 63 in 25821 Breklum.
Vermögensanlagen: Gesplittete Einlagen in Form von Kommanditanteilen und partiarischen Nachrangdarlehen (Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt in der Fassung vom 12.07.2016 (veröffentlicht am 29.07.2016); Fortführungsverkaufsprospekt in der Fassung vom 29.01.2018 (veröffentlicht am 07.02.2018) einschließlich der Nachträge Nr. 1 vom 28.11.2018 und Nr. 2 vom 28.01.2019).
Die zu veröffentlichende Tatsache nach § 11a VermAnlG:
Die Gesellschafter/Anleger der Breitbandnetzgesellschaft (Emittentin) haben im Wege des Umlaufverfahrens bis zum 28.06.2021 folgende Änderung des Gesellschaftsvertrags beschlossen:
Bisher wurde ein Jahresverlust auf die Gesellschafter im Verhältnis der Kapitalkonten (Pflichteinlage) verteilt und auf die individuellen Verlustvortragskonten gebucht. Das führte dazu, dass die Verlustvortragskonten der Gesellschafter, die am längsten an der Gesellschaft beteiligt sind, die höchsten Verluste aufweisen.
Durch die beschlossene Änderung des Gesellschaftsvertrags soll dies vermieden werden, indem künftig etwaige Verluste zunächst den später beigetretenen Gesellschaftern in dem Umfang anteilig zugewiesen werden, in dem im Zeitpunkt ihres Beitritts die zeitlich vorher eingetretenen Gesellschafter Verluste der Gesellschaft zugewiesen bekommen haben.
Sofern die Verluste nicht ausreichen, um alle Gesellschafter gleichzustellen, sind später anfallende Gewinne den Gesellschaftern, denen auf Grund unterschiedlicher Beitrittszeitpunkte höhere Verluste zugerechnet wurden, solange vorab zuzurechnen, bis alle Gesellschafter ergebnismäßig gleichgestellt sind.
Die Änderung des Gesellschaftsvertrags führt dazu, dass bei den später beigetretenen Gesellschaftern der Anspruch auf Zuweisung der entnahmefähigen und nicht entnahmefähigen Gewinnanteile und der Anspruch auf die gewinnabhängige Verzinsung aus dem partiarischen Darlehen später als bisher prognostiziert entstehen wird. Im Gegenzug werden den zeitlich früher beigetretenen Gesellschaftern zum Ausgleich ihrer höheren Verlustvortragskonten zunächst mehr (zu versteuernde) Gewinne zugewiesen als ursprünglich prognostiziert.
Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
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Verschiebung von Zinszahlungen an die Gesellschafter
Datum der Veröffentlichung: 06.07.2020
Emittentin: Breitbandnetz GmbH & Co. KG, Husumer Straße 63 in 25821 Breklum.
Vermögensanlagen: Gesplittete Einlagen in Form von Kommanditanteilen und partiarischen Nachrangdarlehen (Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt in der Fassung vom 12.07.2016 (veröffentlicht am 29.07.2016); Fortführungsverkaufsprospekt in der Fassung vom 29.01.2018 (veröffentlicht am 07.02.2018) einschließlich der Nachträge Nr. 1 vom 28.11.2018 und Nr. 2 vom 28.01.2019).
Die zu veröffentlichende Tatsache nach § 11a VermAnlG:
Die Gesellschafter/ Anleger der Breitbandnetzgesellschaft (Emittentin) haben im Wege des Umlaufverfahrens bis zum 30.06.2020 den jährlichen Wirtschaftsplan beschlossen. Dieser enthält eine aktualisierte Mittelfristplanung, die sich auch auf die Zinszahlungen an die Gesellschafter/ Anleger aus den partiarischen Nachrangdarlehen auswirkt.
Den Gesellschaftern/ Anlegern der Emittentin steht ein Anspruch auf Verzinsung der gewährten partiarischen Nachrangdarlehen in Höhe von 3% p.a. zzgl. einer gewinnabhängigen Verzinsung in Höhe von maximal 2% p.a. zu.
Diese Zinszahlungen werden jedoch gestundet, bis die Liquiditätslage der Emittentin eine Auszahlung der Zinsen zulässt. Gemäß den Prognoserechnungen wurde bisher erstmalig im Geschäftsjahr 2021/2022 mit einer Zinszahlung aus den partiarischen Nachrangdarlehen gerechnet. Ab dem Geschäftsjahr 2031/2032 war gemäß den Prognosen die Auszahlung einer gewinnabhängigen Verzinsung an die Gesellschafter/ Anleger der Emittentin geplant.
Ausgehend von der nunmehr aktualisierten Mittelfristplanung der Emittentin verschiebt sich die Auszahlung der gestundeten Zinsen aus den partiarischen Nachrangdarlehen in Höhe von 3 % p.a. um zwei Jahre nach hinten. Die Zahlung der gewinnabhängigen Verzinsung in Höhe von maximal 2 % p.a. soll wiederum erst nach Abbau des Verlustvortrages, der zum Ende des in der Mittelfristplanung gewählten Betrachtungszeitraumes (bis Geschäftsjahr 2031/32) noch rd. 5,8 Mio. Euro beträgt, erfolgen.
Die Verschiebung der Auszahlung der Zinsen aus den partiarischen Nachrangdarlehen in Höhe von 3 % p.a. sowie der gewinnabhängigen Verzinsung in Höhe von maximal 2 % p.a. führt dazu, dass die Gesellschafter/ Anleger die geplanten Zinszahlungen später als bisher prognostiziert erhalten werden.
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Anpassung der Finanzierungstruktur der Breitbandnetzgesellschaft
Datum der Veröffentlichung: 20.05.2019
Emittentin: Breitbandnetz GmbH & Co. KG, Husumer Straße 63 in 25821 Breklum.
Vermögensanlagen: Gesplittete Einlagen in Form von Kommanditanteilen und partiarischen Nachrangdarlehen (Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt in der Fassung vom 12.07.2016 (veröffentlicht am 29.07.2016); Fortführungsverkaufsprospekt in der Fassung vom 29.01.2018 (veröffentlicht am 07.02.2018) einschließlich der Nachträge Nr. 1 vom 28.11.2018 und Nr. 2 vom 28.01.2019).
Die zu veröffentlichende Tatsache nach § 11a VermAnlG:
Auf der Gesellschafterversammlung am 15.05.2019 haben die Gesellschafter der Breitbandnetzgesellschaft eine Anpassung der Finanzierungstruktur beschlossen. Aufgrund des geringer eingeworbenen Eigenkapitals gegenüber der derzeitig gültigen Mittelfristplanung der Breitbandnetzgesellschaft musste eine alternative Form der Finanzierung gefunden werden. Durch eine temporäre Nutzung der bestehenden Kapitaldienstreserven wird die Breitbandnetzgesellschaft somit eine möglicherweise entstehende Liquiditätslücke überbrücken können. Die entsprechenden Zustimmungen der finanzierenden Banken zur temporären Nutzung der Kapitaldienstreserve wurden bereits im Vorfeld der Gesellschafterversammlung erteilt. Die schriftliche Fixierung in Form von Nachträgen zu den Darlehensverträgen steht noch aus. Die Breitbandnetzgesellschaft kann somit rund 1,4 Mio. € für Investitionen in den Glasfaserausbau nutzen, um die Erschließung in der Ausbauregion schnellstmöglich abzuschließen. Darüber hinaus wird die Breitbandnetzgesellschaft eine Betriebsmittelkreditlinie i.H.v. 300 T€ zur Finanzierung des Umlaufvermögens einrichten.
Die Nutzung der bestehenden Kapitaldienstreserven und der Betriebsmittelkreditlinie führt dazu, dass die Emittentin zunächst die sich daraus ergebenden Verpflichtungen gegenüber den finanzierenden Banken erfüllen muss, bevor Auszahlungen an die Anleger erfolgen können. Daher werden die Auszahlungen an die Anleger gegebenenfalls erst später erfolgen oder nicht in der prognostizierten Höhe. Wenn die Emittentin die Fremdmittel nicht/nicht rechtzeitig zurückzahlen kann, kann sie gezwungen sein, das Glasfasernetz oder Teile dessen zu veräußern, um die Ansprüche der Fremdkapitalgeber zu erfüllen. Es kann seitens der Banken auch zur Verwertung der zur Kreditsicherheit bestellten Sicherheiten in Form eines zwangsweisen Verkaufs des Glasfasernetzes kommen. Sollte der erzielte Verkaufserlös nicht zur Deckung der Darlehensforderung ausreichen, könnte dies zur Insolvenz der Emittentin und zu einem Totalverlust der Einlagen für den einzelnen Anleger führen.
Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
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Verkaufsprospekt
Der Fortführungsverkaufsprospekt vom 29.01.2018, sowie der Nachtrag Nr. 1 vom 28.11.2018 und der Nachtrag Nr. 2 vom 28.01.2019 stehen Ihnen zum Download bereit.
Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen kein Zeichnungsangebot darstellen. Am 15.05.2019 hat die Gesellschafterversammlung der Breitbandnetz GmbH & Co. KG beschlossen, das öffentliche Angebot zu beenden. Die vollständige Tilgung der Vermögensanlage ist noch nicht erfolgt.
Vermögensanlagen-Informationsblätter
Unsere aktuellsten Vermögensanlagen-Informationsblätter stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen kein Zeichnungsangebot darstellen. Am 15.05.2019 hat die Gesellschafterversammlung der Breitbandnetz GmbH & Co. KG beschlossen, dass öffentliche Angebot zu beenden. Die vollständige Tilgung der Vermögensanlage ist noch nicht erfolgt.
Beitrittserklärungen
Folgende Dokumente sind notwendig, wenn Sie Interesse an einer Beteiligung an der Breitbandnetz GmbH & Co. KG haben. Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen kein Zeichnungsangebot darstellen. Am 15.05.2019 hat die Gesellschafterversammlung der Breitbandnetz GmbH & Co. KG beschlossen, das öffentliche Angebot zu beenden. Die vollständige Tilgung der Vermögensanlage ist noch nicht erfolgt.
Archiv Verkaufsprospekte
Zu Ihrer Information stellen wir Ihnen hier auch unseren Vorgänger-Verkaufsprospekt (Verkaufsprospekt vom 12.07.2017, ergänzt um den Nachtrag Nr. 1 vom 20.04.2017), die entsprechenden Vermögensanlagen-Informationsblätter und die Vermögensanlagen-Informationsblätter des Fortführungsprospektes in Fassung vom 29.01.2018, sowie des Nachtrages Nr.1 vom 28.11.2018 zum Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen kein Zeichnungsangebot darstellen, sondern nur zu Ihrer Information dienen. Am 15.05.2019 hat die Gesellschafterversammlung der Breitbandnetz GmbH & Co. KG beschlossen, das öffentliche Angebot zu beenden. Die vollständige Tilgung der Vermögensanlage ist noch nicht erfolgt.
Vermögensanlagen
Unser Projekt macht deutlich, welche gesellschaftlichen Herausforderungen eine Region bewältigen kann, wenn sie solidarisch zusammensteht.
Die Errichtung und der Betrieb des hochmodernen Glasfasernetzes durch die Breitbandnetz Gesellschaft ist nur möglich, da sich zahlreiche Gesellschafter, die vornehmlich aus dem regionalen Umfeld stammen, stark finanziell engagieren. Ohne unsere Gesellschafter wäre der flächendeckende Glasfaserausbau in unserer Region nicht möglich.
Die Gesellschafter sind hauptsächlich Unternehmer aus dem Bereich der erneuerbaren Energien (insbesondere Windkraft), Kommunen sowie einige private Investoren. Auch die Hansewerk AG ist der Gesellschaft beigetreten und unterstreicht damit ihr Engagement in der Region.
Breitbandnetz GmbH & Co. KG
Husumer Str. 63
25821 Breklum
Montag – Freitag:
Montag, Dienstag
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08:30 – 12:00 Uhr
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Stadtwerke Flensburg: 0461-4874466
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Am Mittwoch, dem 18.09.2019, stehen wir Ihnen wieder zur Verfügung oder vorab per E-Mail an info@breitband-nf.de.